MASTER POLITISCHE KOMMUNIKATION

F: In welchem Semester sollte ich welche Lehrveranstaltungen besuchen?

A: Eine Übersicht dazu bietet der Studienplan für den Masterstudiengang politische Kommunikation.

F: Welche Abschlussprüfungen muss ich während meines Studiums ablegen?

A: Wenn Sie Ihr Studium bis zum Wintersemester 2010/11 begonnen haben, gilt für Sie folgende Regelung: Es werden 3 APs in den Themenmodulen, 2 APs im Theoriemodul und eine AP im Methodenmodul abgelegt. Die Abschlussprüfungen in den Themenmodulen müssen unterschiedliche inhaltliche Schwerpunkte (Sozialer Wandel und gesellschaftliche Strukturen als Voraussetzungen politischer Kommunikation, Strukturen und Akteure politischer Kommunikation, Inhalte und Formen politischer Kommunikation, Wirkungen politischer Kommunikation, Öffentlichkeit und Identität) abdecken. Dabei gilt, dass zwei APs in Form einer Haus-, Studien- oder Projektarbeit und eine in Form einer mündlichen Prüfung abgelegt werden. Eine der beiden Abschlussprüfungen im Theoriemodul muss in der Ringvorlesung, die andere in einer Veranstaltung zu „Wissenschaftstheorie und Theoriebildung“ bestanden werden.

Wenn Sie Ihr Studium ab dem Wintersemester 2011/12 oder später begonnen haben, gilt für Sie folgende Regelung: Es wird jeweils 1 AP im Basismodul, im Theoriemodul, im Methodenmodul, im Themenmodul „Strukturen und Akteure“, im Themenmodul „Inhalte und Wirkungen“ sowie im Themenmodul „Öffentlichkeit und Politische Kultur“ oder im Themenmodul „Internationale Politische Kommunikation“ abgelegt. Die Prüfungen beziehen sich exemplarisch auf den Gegenstand einer im Rahmen des Moduls belegten Lehrveranstaltungen. Im Falle des Basismoduls ist dies die Ringvorlesung, zu der eine Klausur geschrieben wird. In den Themenmodulen müssen zwei Prüfungen in Form einer Hausarbeit und eine Prüfung in Form einer mündlichen Prüfung erfolgen.

F: Dürfen im Masterstudiengang auch Lehrveranstaltungen aus dem Bachelorstudiengang als fachübergreifender Wahlpflichtbereich belegen werden?

A: Im Fächerübergreifenden Wahlpflichtbereich dürfen Module bzw. Lehrveranstaltungen aller Fächer frei gewählt werden. Dies beinhaltet beispielsweise auch Kern- oder Hauptkurse aus dem Bachelorstudiengang Sozialwissenschaften. Es ist auch möglich, für den Fächerübergreifenden Wahlpflichtbereich zusätzliche Kurse aus dem Angebot des Masterstudiengangs Politische Kommunikation zu belegen.

F: Wie kann ich mir besuchte Veranstaltungen im fachübergreifenden Wahlpflichtbereich anrechnen lassen?

A: Falls Sie eine Übersicht der belegten Veranstaltungen im Wahlpflichtbereich benötigen (z. B. für eine Bewerbung bzw. zur Ausstellung Ihres Zeugnisses), können Sie hier eine Vorlage „Anlage zum Transcript“ bekommen. Dort tragen Sie die belegten Veranstaltungen ein. Mit 2 Exemplaren der ausgedruckten und ausgefüllten Vorlage sowie den Originalnachweisen kommen Sie in die Sprechstunde von Frau Landeck (oder in Vertretung von Frau Elting-Camus).

F: Wie kann ich mir Veranstaltungen anrechnen lassen, die ich an Partneruniversitäten im Ausland belegt habe?

A: Besuchte Veranstaltungen bzw. abgelegte Prüfungen an einer Partneruniversität im Ausland können prinzipiell anerkannt werden, sofern Gleichwertigkeit mit den in Düsseldorf zu absolvierenden Veranstaltungen bzw. Prüfungen besteht. Es empfiehlt sich, bereits vor der Entscheidung für einen Kurs bzw. eine Prüfung im Ausland Kontakt mit Nicole Landeck aufzunehmen, um zu klären, ob bzw. für welches Modul eine Anerkennung möglich ist. Für die Anerkennung selbst sind die entsprechenden Belege vorzuweisen.