F: Von wem kann ich meine Masterarbeit betreuen lassen?
A: Die Masterarbeit wird von zwei Prüfern oder Prüferinnen unabhängig voneinander bewertet, wobei einer der beiden Prüfer/innen dem Kreis der lehrenden (Junior-) Professoren und Professorinnen oder Privatdozenten und Privatdozentinnen angehören muss. Die Prüfungsberechtigten zur Masterarbeit sind hier aufgelistet. Dabei übernimmt der/die Erstgutachter/in auch die eigentliche Betreuung der Arbeit. Sollten Sie also Fragen haben, ist er/sie der/die richtige Ansprechpartner/in.
F: Wie kann ich mich für die Masterarbeit anmelden?
A: Zur Masterarbeit können Sie sich jederzeit anmelden. Einzige Voraussetzung ist, dass Sie eingeschrieben sind und sich nicht in einem Urlaubssemester befinden. Sie sollten die Arbeit rechtzeitig – ca. einen Monat vor Anmeldung – planen und ein mögliches Thema mit Ihrem Prüfer oder Ihrer Prüferin absprechen. Die Anmeldeformulare bekommen Sie entweder persönlich bei Herrn Lechtenfeld im Akademischen Prüfungsamt oder über die Formularseite des Prüfungsamtes. Im Zulassungsantrag geben Sie Ihre Personendaten an und kleben die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung ein, zudem unterschreibt der/die Erstgutachter/in. Der Themenvorschlagsbogen ist beiden Gutachtern bzw. Gutachterinnen und zuletzt einem unterschriftsberechtigten Vertreter des Prüfungsausschusses (Frau Nicole Landeck, Sprechzeiten Di, 10-12 Uhr oder vertretungsweise Frau Elting-Camus, Sprechzeiten Di, 11-13 Uhr), zur Unterschrift vorzulegen.
Dabei haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder werden die Anmeldeunterlagen mit der Hauspost zum Prüfungsamt geschickt. Nach etwa 14 Tagen können Sie dort persönlich Ihr Thema abholen. Sobald Sie das Thema erhalten und den Erhalt quittiert haben, beginnt der Bearbeitungszeitraum von sechs Monaten. Oder aber Sie gehen mit den Anmeldeunterlagen selber ins Prüfungsamt. Frau Elting-Camus überreicht Ihnen dazu Ihren Themenvorschlagsbogen in einem verschlossenen Briefumschlag. Soweit es der Arbeitsaufwand von Herrn Lechtenfeld erlaubt, bekommen Sie sofort Ihr Thema ausgehändigt. Auch in diesem Fall gilt: Sobald Sie das Thema erhalten und den Erhalt quittiert haben, beginnt der Bearbeitungszeitraum von sechs Monaten.
Sollten Sie aus wichtigem Grund daran gehindert sein (z.B. Auslandsaufenthalt oder Praktikum), sich kurz vor Beginn der Masterarbeit persönlich um die Anmeldung zu kümmern, können Sie die fertig ausgefüllten und von beiden Gutachtern unterschriebenen Anmeldeunterlagen bei Frau Landeck bzw. Frau Elting-Camus hinterlegen. Sie wird die Unterlagen zum gewünschten Zeitpunkt ans Prüfungsamt weiterleiten.
F: Wie lange habe ich für die Masterarbeit Zeit?
A: Sobald Sie das Thema der Masterarbeit persönlich beim Prüfungsamt abgeholt haben, beginnt eine sechsmonatige Bearbeitungszeit.
F: Kann ich von der Masterarbeit auch zurücktreten?
A: Sie können das Thema der Arbeit bis vier Wochen nach der Themenausgabe zurückgeben. Von dieser Möglichkeit können Sie aber nur einmal Gebrauch machen!
F: Kann ich die Bearbeitungsfrist für die Masterarbeit verlängern?
A: Über einen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Masterarbeit entscheidet der Prüfungsausschuss für gestufte Studiengänge. Den begründeten Antrag richten Sie per Email an Frau Landeck, die Prüfer/innen werden um Stellungnahme gebeten. Notwendige Belege müssen im Original nachgereicht werden. Das Prüfungsamt informiert Sie in einem Schreiben über die Dauer der Verlängerung. Sie beträgt maximal vier Wochen.
F: Wie sieht der zeitliche Ablauf der Masterarbeit aus?
A:
Zeitablauf: Gesamtzeitraum etwa sieben bis acht Monate | |
Prüfungsanmeldung | Akademisches Prüfungsamt Mo, Mi, Do 9.00-12.00 Uhr; Di 13.00-16.00 Uhr Geb. 16.11.04.45, Tel.15815 |
Themenabklärung |
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Themenausgabe |
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Abgabetermin |
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Um einen Studienabschluss innerhalb von 4 Semester zu gewährleisten, sollten Sie Ihre Masterarbeit spätestens zum 15. März eines Jahres anmelden. Den empfohlenen Zeitplan für die Durchführung der Masterarbeit finden Sie hier.
F: Wie kann ich erreichen, dass der Bearbeitungszeitraum der Masterarbeit in dem von mir gewünschten Zeitraum liegt?
A: Sie können den Bearbeitungszeitraum direkt durch den Abgabezeitpunkt des vollständig ausgefüllten Themenvorschlagbogens beeinflussen. Bei persönlicher Abgabe im Prüfungsamt erhalten Sie in der Regel sofort ihr Thema, falls dies der Arbeitsaufwand von Herrn Lechtenfeld erlaubt. Wird das Anmeldeformular durch Frau Landeck (oder Frau Elting-Camus) mit der Hauspost verschickt, dauert es ca. zwei Wochen, bis Sie Ihr Thema im Prüfungsamt abholen können. Sobald Sie das Thema erhalten und den Erhalt quittiert haben, beginnt der Bearbeitungszeitraum von sechs Monaten.
F: Welchen Umfang sollte meine Masterarbeit haben?
A: Sie sollen innerhalb der Masterarbeit nachweisen, dass Sie vertiefte Sach- und Methodenkenntnisse im Fach erworben haben. Die Masterarbeit soll einen Umfang von etwa 24000 Wörtern haben. Das entspricht etwa 80 Seiten geschriebenen Texts bei einem Zeilenabstand von 1,5 und Schriftgröße 12. Die Masterarbeit muss spätestens am Tag des Abgabetermins in zweifach gedruckter Form im Prüfungsamt eingereicht werden.
