MASTER POLITISCHE KOMMUNIKATION

F: Woher bekomme ich die Anmeldeformulare für die Master-Abschlussprüfungen?

A: Die Anmeldeformulare (sowohl für APs bzw. Teamprojekte als auch für die Masterarbeit) können Sie hier herunterladen. Daneben befinden sich Anmeldeformulare für APs bzw. Teamprojekte auch in den Fachsekretariaten und liegen am Schwarzen Brett aus. Oft werden die Anmeldeunterlagen auch direkt in den Veranstaltungen durch die Dozenten und Dozentinnen ausgegeben.

F: Wer ist prüfungsberechtigt?

A: Abschlussprüfungen zu den Lehrveranstaltungen werden von den Dozentinnen bzw. Dozenten abgenommen, die den Kurs leiten. In Ausnahmefällen (v.a. bei externen Lehrbeauftragten) ist eine Prüfung nicht möglich. Dies wird dann im Vorlesungsverzeichnis bzw. zu Beginn des Kurses bekannt gegeben. Masterarbeiten können von allen Mitarbeiter/innen des Instituts betreut werden, die hier aufgeführt sind. Dabei ist zu beachten, dass mindestens eine/r der Betreuer/innen dem Kreis der Lehrstuhlinhaber/innen und Privatdozenten bzw. Privatdozentinnen angehören muss.

F: Aus welchen Gründen könnte eine Anmeldung für eine Abschlussprüfung abgelehnt werden?

A: Sämtliche Prüfungen können Sie nur ablegen, wenn Sie für den Masterstudiengang Politische Kommunikation regulär eingeschrieben sind. In einem Urlaubssemester können keine Prüfungen absolviert werden.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass jedes Ergebnis einer Abschlussprüfung dem Prüfungsamt mitgeteilt wird. Geschieht das nicht, gilt die Prüfung als „offener Versuch“, und eine weitere Anmeldung für eine AP im gleichen Modul wird nicht akzeptiert. Auch falls eine Prüfungsleistung nicht erbracht wird, ist es daher wichtig, das Prüfungsamt darüber zu informieren. Schreiben Sie also beispielsweise eine Hausarbeit und geben diese zum festgesetzten Termin nicht ab, können Sie solange keine weitere Prüfung im entsprechenden Modul ablegen, bis dem Prüfungsamt mitgeteilt wird, dass Sie nicht bestanden haben.

Die Zulassung zu Abschlussprüfungen, Teamprojekten oder Masterarbeiten setzt nicht voraus, dass Sie zuvor bestimmte Prüfungen bestanden haben. Für Abschlussprüfungen gelten bestimmte Anmeldefristen, über die Sie sich bei den entsprechenden Prüfungsformen informieren können.