Das Bewerbungsverfahren

Welche Qualifikationen muss ich für das Masterstudium der Politischen Kommunikation mitbringen?

Für das Masterstudium der Politischen Kommunikation sollten Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Ein mindestens mit dem Bachelorgrad abgeschlossenes, fachlich einschlägiges Studium
  • Vorkenntnisse in den folgenden drei Bereiche:

> Kommunikations- und Medienwissenschaft
> Politikwissenschaft
> Methoden der empirischen Sozialforschung

  • Studienabschluss mit der Mindestnote 2,5

 

Ich kann nicht in allen drei geforderten Bereichen Vorkenntnisse nachweisen. Ist eine Bewerbung für mich trotzdem sinnvoll?

Falls Sie in einem der geforderten Bereiche noch nicht über fundiertes Vorwissen verfügen, ansonsten aber alle Voraussetzungen erfüllen, ist ggf. eine Zulassung unter der Auflage möglich, fehlende Kenntnisse durch den Besuch entsprechender zusätzlicher Lehrveranstaltungen aus dem Bachelor-Programm zu Beginn des Studiums nachzuholen. Sie sollten allerdings zumindest bereits einige Kurse zu dem entsprechenden Bereich besucht und / oder sich im Rahmen Ihrer Abschlussarbeit damit beschäftigt haben.

 

Ich erfülle zwar alle sonstigen Voraussetzungen, mein Notendurchschnitt liegt aber über 2,5. Kann ich trotzdem zum Masterstudium der Politischen Kommunikation zugelassen werden?

Für Bewerber, die alle notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten für das Studium des Masters Politische Kommunikation mitbringen, den grundständigen Studiengang jedoch mit einer Note schlechter als 2,5 abgeschlossen haben, gibt es die Möglichkeit, nach einer zusätzlichen mündlichen Prüfung dennoch zum Studium zugelassen zu werden.

 

Bis wann muss ich mich bewerben?

Die Bewerbungsfrist endet am 1.7.2010. Eine Bewerbung ist immer nur zum Wintersemester möglich.

 

Welche Unterlagen muss ich bei der Bewerbung einreichen?

Wenn Sie sich bewerben möchten, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Das ausgefüllte Bewerbungsformular
  • Eine beglaubigter Kopie Ihres Studienabschluss-Zeugnisses inkl. Leistungsübersicht und Transcript of Records (sowie darin ggf. nicht aufgeführter, während des Studiums erworbener Qualifikationsnachweise)
  • Titel und Gliederung Ihrer Abschlussarbeit
  • Ggf. Nachweise über weitere für den Master Politische Kommunikation einschlägige Leistungen (z.B. in anderen Studiengängen / Weiterbildungseinrichtungen usw.)
  • Ggf. Nachweise über praktische Tätigkeiten in den Bereichen Medien / Kommunikation und / oder Politik (z.B. Praktikums- und Arbeitszeugnisse, Bescheinigung eines Ehrenamts usw.)
  • Eine maximal zweiseitige Stellungnahme zu folgenden Punkten:

> Aus welchen Motiven bewerbe ich mich für den Master Politische Kommunikation?
> Was erwarte ich vom Studium des Masters Politische Kommunikation?
> Welche beruflichen Pläne / Perspektiven verfolge ich?

    Diese Unterlagen schicken Sie bitte per Post (nicht per Email) an die im Bewerbungsformular angegebene Adresse.

     

    Ich kann bis zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht alle Unterlagen vorweisen. Was soll ich tun?

    Wenn Ihnen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch einzelne Unterlagen fehlen (z.B. das Bachelor-Zeugnis) können Sie diese nachreichen. Eine evtl. Zulassung erfolgt bis dahin unter Vorbehalt, und eine Einschreibung ist noch nicht möglich.

     

    Wie geht es nach Einreichung meiner Bewerbungsunterlagen weiter?

    Eine Auswahlkommission prüft Ihre Unterlagen. Bei positivem Ausgang der Aktenprüfung werden Sie zu einem persönlichen Auswahlgespräch eingeladen. Die Gespräche werden voraussichtlich Ende Juli 2010 stattfinden.

     

    Wie läuft das Auswahlgespräch ab?

    Bei dem in kleinen Gruppen durchgeführten Auswahlgespräch wird eine aktuelle Frage aus dem Bereich der politischen Kommunikation diskutiert. Dieses Thema wird Ihnen mit der Einladung zum Auswahlgespräch mitgeteilt.

     

    Wie und wann erfahre ich, ob ich zum Studium zugelassen werde?

    Einen Bescheid über die Zulassung zum Studium der Politischen Kommunikation erhalten Sie in schriftlicher Form wenige Tage nach dem Auswahlgespräch – spätestens aber bis zum 15.8.2010.

     

    Was müssen Studierende aus dem Ausland beachten?

    Studierende aus dem Ausland müssen zusätzlich bis Anfang Oktober 2010 einen Antrag auf Zulassung zum Studium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf beim Studierendensekretariat einreichen. Zu diesem Antrag gehören neben dem entsprechenden Bewerbungsformular beglaubigte Kopien der Schulabschlusszeugnisses und der bisherigen Studienleistungen (ggf. inkl. Übersetzung auf Deutsch, Englisch oder Französisch) sowie ein Nachweis über die erfolgreich absolvierte Sprachprüfung. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des Studierendensekretariats.

    Bitte beachten Sie, dass die Lehrveranstaltungen des Masters Politische Kommunikation in deutscher Sprache durchgeführt werden.

     

    Ich habe noch Fragen zum Bewerbungsverfahren. An wen kann ich mich wenden?

    Fragen zum Bewerbungsverfahren beantwortet Ihnen
    Dr. Astrid Zipfel, Tel.: 0211 / 81-12941, mapolkomphil-fak.uni-duesseldorfde

       

      Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!